AGB

AllgemeineVerkaufsbedingungen

§ 1Allgemeines


1.Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungendes Bestellers werden nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben ausdrücklichschriftlich einer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auchdann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenderBedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlosausführen.
2. Maßgeblich für den Inhalt und den Umfang von Lieferungenund Leistungen ist unser schriftliches Angebot und wenn wir eine Auftragsbestätigung erteilen, unsereschriftliche Auftragsbestätigung.
3. Unsere Verkaufsbedingungen geltennur gegenüber Kaufleuten im Rechtssinne sowie juristischen Personen desöffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
4. Unsere Verkaufsbedingungengelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. NachstehendeGeschäftsbedingungen haben Vorrang vor inhaltlich abweichenden Bedingungendes Bestellers. Der Verzicht des Bestellers auf die Geltung eventuell eigener Geschäftsbedingungen wirdauch nicht durch unser Schweigen oder unsere Leistung beseitigt. EineAbweichung von den nachfolgenden Bedingungen bedarf im Einzelfall unsererschriftlichen Bestätigung.
5. Alle technischen Daten unserer Kataloge, Verkaufsunterlagen undBedienungsanleitungen, Listen und Zeichnungen sowie Gewichts-, Maß- undMischungsangaben wurden sorgfältig erstellt, bei Irrtümern wird keine Haftungübernommen.
6. Es liegt in der Verantwortung des Bestellers zu prüfen, ob unser Produkt für den von ihmvorgegebenen Zweck geeignet ist.

§ 2 Angebot, Angebotsunterlagen


1. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so könnenwir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
2. An Abbildungen,Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns einEigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies giltinsbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“bezeichnet wurden; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Bestellerunserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Angebote haben nur Gültigkeit in einer schriftlichen Form. Diegenannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zur Angebotsabgabezugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt, gelten unsere Preise als Nettopreise in Euro „ab Werk“ einschließlichVerpackung zuzüglich Fracht und der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. GewünschteSpezialverpackungen oder Sonderverpackungen werden dem Besteller in Rechnunggestellt. Die Preise gelten jeweils nur für die vertraglich vereinbarte Mengeund Ausführung. Sollten vom Besteller Änderungen gewünscht sein, die eine andere Bearbeitung erfordernals nach dem Vertrag oder dem üblichen Produktionsverfahren zugrunde gelegt,so bleibt eine angemessene Preisänderung vorbehalten. Wir behalten uns dasRecht vor, unsere Preise zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages, insbesondere aufgrund vonTarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen, insbesondereRohstoffpreis-steigerungen, oder Energiekostensteigerungen eintreten.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tageder Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. DerAbzug von Skonto bedarf eines besonderen schriftlichen Ausweises in derAuftragsbestätigung oder Rechnung.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderesergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) frei Zahlstelle zu leisten undinnerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Kommt der Besteller inZahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern.Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sindwir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigtuns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringererSchaden entstanden ist.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nurzu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten odervon uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch keinZurückbehaltungsrecht zu. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes istauch insoweit ausgeschlossen, als die Ansprüche nicht auf demselbenVertragsverhältnis beruhen. Gutschriften werden ausdrücklich zum Zwecke der Verrechnung erteilt. Ein Anspruch aufAuszahlung besteht nicht.
6. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit desBestellers behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungenzu verlangen. Wird uns bekannt, dass beim Besteller gepfändet worden ist oder erhalten wir Hinweiseauf den Vermögensverfall des Bestellers, so sind wir berechtigt unterAnrechnung der getätigten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Lieferzeit und Lieferbedingungen


1. Der Beginn der von uns angegebenen odermit uns vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen,vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesonderevon Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und dieErfüllung der sonstigen Mitwirkungshandlungen durch den Besteller voraus.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige undordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus sowie unsereordnungsgemäße Belieferung mit den für die Herstellung des Lieferprodukteserforderlichen Rohstoffen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Beruht dieNichteinhaltung von Lieferfristen auf höherer Gewalt, z.B. Streik,Aussperrung, etc. so verlängern sich die Fristen angemessen. Eine solcheangemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt auch ein, wenn wir nicht rechtzeitig beliefert werden.
4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstigeMitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenenSchaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen im Ersatz zu verlangen. Weitere Ansprüchebleiben vorbehalten. Wird die Anlieferung, der Versand oder die Zustellungauf Wunsch des Bestellers verschoben, so können wir 10 Tage nach Anzeige derVersandbereitschaft der Waren durch uns ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jedenangefangenen Monat, maximal jedoch 5 % des Rechnungsbetrages dem Besteller inRechnung stellen. Der Nachweis über höhere oder niedrigere Aufwendungenbleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.
5. Sofern die Voraussetzungen in Absatz 3.vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligenVerschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6. Wir haften nach den gesetzlichenBestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft imSinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nachden gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges derBesteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an derweiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7. Wir haftenferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretendenvorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; einVerschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsereSchadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretendenSchaden begrenzt.
8. Wir haften auch nach den gesetzlichenBestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Liefer-verzug auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung aufden vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.
9.Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Abweichungen hinsichtlich derAbmessungen, des Gewichtes, der technischen Gestaltung, der Herstellung unddes Umfanges der zu liefernden Ware sind innerhalb der handelsüblichenproduktspezifischen Toleranzen zulässig. Als vom Hersteller genehmigt gelten darüber hinaus Änderungen, die dertechnischen Verbesserung unserer Produkte dienen.

§ 5 Gefahrübergang – Verpackungskosten


1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichtsanderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Für dieRücknahme von Verpackungen gelten besondere Vereinbarungen.
3. Soweitder Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweitanfallenden Kosten trägt der Besteller.
4. Der Besteller istverpflichtet in angemessener Frist vor Lieferung der Ware ein oder mehrerePersonen namentlich zu benennen, die zur Entgegennahme der Ware und der Begleitpapiere und Unterzeichnung derLieferpapiere und Begleitpapiere durch den Besteller bevollmächtigt sind.Dies gilt insbesondere, wenn die Ware an einen anderen Ort als den Sitz desBestellers geliefert werden soll. Werden derartige Angaben nicht gemacht, gelten diejenigen Personen,die die Ware tatsächlich entgegengenommen haben, als zur Entgegennahme derWare berechtigt und zur Zeichnung der Übergabepapiere (Lieferschein undsonstige Begleitpapiere) als bevollmächtigt.
5. Ist keine vom Besteller bezeichnete Person zumvereinbarten Termin an dem vorgegebenen Ort anwesend oder ist diese Personoder andere Personen zur Annahme der Ware nicht bereit, tritt der Bestellerin Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn übergeht. Ferner hat er die Mehrkosten zutragen die dadurch entstehen, dass eine erneute Anlieferung erfolgt.
6.Der Besteller kann die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicherMängel nicht verweigern.

§ 6 Haftung beiMängeln


1.Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGBgeschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel derKaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Formeiner Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sacheberechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seinerWahl berechtigt, den Rücktritt oder eine Minderung zu verlangen.
4. Wirhaften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltendmacht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftungauf den typischerweise eintretbaren Schaden begrenzt.
5. Wir haftennach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentlicheVertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Die Haftung wegenschuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibtunberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweitnicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,gerechnet ab Gefahrübergang.

§ 7 Gesamthaftung


1. Eineweitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohneRücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fürSchadensersatzansprüche auf Verschulden bei Vertragsabschluss, wegensonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatzvon Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1. gilt auch, soweit der Besteller anstelle einesAnspruchs auf Ersatz des Schadens statt Leistung Ersatz nutzloserAufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadenshaftung uns gegenüberausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftungunserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter undErfüllungsgehilfen.

§ 8Sicherung des Eigentumsvorbehalts


1. Wir behalten uns das Eigentum an derKaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit demBesteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesonderebei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme derKaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahmeder Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf dieVerbindlichkeiten des Bestellers –abzüglich angemessener Verwertungskosten– anzurechnen.
2. DerBesteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln,insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeitenerforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitigdurchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hatuns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erhebenkönnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen undaußergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftetder Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsacheim ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedochbereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages(einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oderDritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nachVerarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungbleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nichteinzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus denvereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag aufEröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde oderZahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wirverlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzugerforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und denSchuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die von uns im Vorausabgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Fall der Insolvenz desAbnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo.
5. Die Verarbeitungoder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für unsvorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir dasEigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache(Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderenverarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigendas Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wirddie Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbarvermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache(Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischtenGegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in derWeise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass derBesteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das soentstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
7. Der Besteller trittuns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindungder Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen desBestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sicherndenForderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebendenSicherheiten obliegt uns.

§9 Warenrücknahme / Wiedereinlagerungsgebühr


1.Die Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung der EVN-LichttechnikGmbH. Die Rücksendung muss kostenfrei erfolgen. Sofern eine Rücknahmebewilligt wurde, gilt folgendes: Rücknahmefähig ist nur die Ware in Orginalverpackung und nicht im Gebrauchbefindlicher Ware, in ordnungsgemäßen, verkaufsfähigem Zustand, bei der essich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelte. Gegen Rückgabeder Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes, abzüglich einerWiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar ausbezahlt wird, sondern nur beikünftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet wird.
2. DieWiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 25 % des Wertes der zurückgenommenen Ware, zzgl. 15,00 €Bearbeitungsgebühr bei einem Warenwert unter 100 €.

§ 10 Frachtkosten


Wenn der Sendungswert des Käufers 765,00 € netto, d.h. ohne MwSt. übersteigt,erfolgt die Lieferung frei Haus des Käufers innerhalb Deutschlands und ohneBerechnung der handelsüblichen Verpackung.
Ausgenommen hiervon sindnachfolgende Artikel:
• Light Balls der Serie KA7001 und KA8001
• ALU-Profile undKunststoffabdeckungen

§ 11Gerichtsstand – Erfüllungsort


1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedochberechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; dieGeltung des UN-Kaufrechts und zwischenstaatlicher Vereinbarungen ist ausgeschlossen.
3. Soweit in derAuftragsbestätigung nicht anders angegeben, ist das zuständige Gericht inNürnberg für die EVN – Lichttechnik GmbH
4. Die deutsche Version derAllgemeinen Geschäftsbedingungen ist die maßgebliche Fassung. Es hat bei Übersetzungen Vorrang vor derenglischen Übersetzung und ist nach der deutschen Rechtsprechung gestaltet.

§ 12Datenschutz


Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dasssämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischenDatenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitetwerden.

§ 13 Schlussbestimmungen


1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebendenStreitigkeiten ist Gerichtsstand Nürnberg, wenn der Besteller Kaufmann, einejuristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2.Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über deninternationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht), auchwenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
3. Sollten einzelne Bestimmungen desVertrages mit dem Besteller einschließlich dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wirdhierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unswirksame Regelung solldurch eine Regelung erstetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem derunwirksamen möglichst nahe kommt.